Informationen
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen unseren Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein menschenwürdiges, möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Hilfen richten wir darauf aus, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte unserer Patienten wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen
- Entlastungsleistungen monatlich bis zu 131 €
Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- monatlich 796 € für die ambulante Versorgung und 721 € für den Besuch unserer Tagespflege
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen
- Entlastungsleistungen monatlich bis zu 131 €
Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- monatlich 1497 € für die ambulante Versorgung und 1357 € für den Besuch unserer Tagespflege
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen
- Entlastungsleistungen monatlich bis zu 131 €
Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- monatlich 1859 € für die ambulante Versorgung und 1685 € für den Besuch unserer Tagespflege
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen
- Entlastungsleistungen monatlich bis zu 131 €
Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
- monatlich 2299 € für die ambulante Versorgung und 2085 € für den Besuch unserer Tagespflege
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen
- Entlastungsleistungen monatlich bis zu 131 €
Für Ihre Angehörigen bzw. Pflegepersonen stand bisher Verhinderungspflege in Höhe von jährlich 1.685 € zur Verfügung, wenn bereits seit 6 Monaten gepflegt wird. Der Betrag von jährlich 1854 € stand Ihnen für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege zur Verfügung, seit Juli 2025 wird beides ersetzt durch das Entlastungsbudget (§42a) in Höhe von 3539 € jährlich. Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.
Wir beraten Sie gerne.
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