ambulanter Pflegeservice & Tagespflege

Schwester Elke Herrmann

Leistungen - tagespflege

"Leben Sie Ihren Tag in Gemeinschaft"

 

Sie sind pflegebedürftig aber noch in der Lage, allein im Haushalt zu leben oder werden von Angehörigen versorgt? Doch wer fördert, fordert und umsorgt Sie tagsüber, wenn die Angehörigen keine Zeit haben bzw. berufstätig sind? Dann wäre unsere Tagespflege die Alternative. Mit diesem Angebot kann eine Heimunterbringung hinausgezögert oder sogar vermieden werden. Unsere Tagespflegegäste fühlen sich ausgeglichener, sind lebensfroher und aktiver. Angehörige erhalten Entlastung und Unterstützung.

 

Durch die Verbesserungen der Plegeleistungen in den letzten Jahren insbesondere die Erhöhungen der Budgets in den einzelnen Pflegegraden ermöglicht Ihnen Ihre Pflegekasse bis zu mehreren Tagen pro Woche unsere Tagespflege zu besuchen. Mit der Bewilligung eines Pflegegrades haben Sie nicht nur Anspruch auf Geld- bzw. Sachleistungen in der ambulanten Pflege sondern das gleiche Budget steht Ihnen auch in der Tagespflege nochmal zur Verfügung. Zusätzlich übernimmt Ihre Pflegekasse weitere Leistungen, die Sie in unserer Tagespflege in Anspruch nehmen können wie z. B. die Betreuungs- und Entlastungsgelder in Höhe von 125 € monatlich.

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Blick auf den Eingang zu unserer Tagespflege

Hauseigener Fahrdienst

Aufenthalts- und Beschäftigungsraum

Ruheraum

Hauseigener Kräutergarten auf unserer Terrasse

Damit Sie sich rundum wohlfühlen, bieten wir unseren Gästen ein reichhaltiges Angebot aus unterschiedlichen Bereichen, wie

• Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

• Singen, Geschichten erzählen

• Musik und Bewegung

• Gemeinsame Ausflüge, Spaziergänge

• Spiele zur Förderung von Konzentration und Gedächtnis

• Gemeinsames Zubereiten und Essen der

  Mahlzeiten in Gesellschaft

• Möglichkeiten zum Ruhen und Entspannen

• Erbringung der erforderlichen Pflegeleistungen

• Durchführung von Injektionen, Überwachung der

  Medikamenteneinnahme usw.

• Individueller Fahrdienst nach Absprache

 

Zwischen der Sachleistung nach § 36 SGB XI und der Tagespflege nach § 41 SGB XI gibt es seit Januar 2015 keinen Unterschied mehr bezüglich der Leistungshöhe.

 

Weitere Angebote

Vermittlung von:

• Frisör und/oder Fußpflege

• Krankengymnastik

• Ergotherapie

• Pflegeberatung

E-Mail

Telefon

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